Asbest- und Schadstoffsanierung:
Hier müssen die Profis ran!
Gefahr gebannt! Wie? Mit der Heinz Eichleiter GmbH!
Bei der Asbest- und Schadstoffsanierung entfernt die Heinz Eichleiter GmbH asbesthaltige Fassaden und Dächer, Dichtungen im Heizungsbau und Isolierungen allgemein. Asbesthaltige Stoffe sind bis in die 1980er Jahre in Deutschland als Baumaterial in verwendet worden. Nach heutigem Wissen gefährden sie aber die Gesundheit der Menschen erheblich. Daher hat es sich die Heinz Eichleiter GmbH in Augsburg, Königsbrunn, München, Immenstadt, usw. unter anderem zur Aufgabe gemacht, Baumaterialien, die mit Schadstoffen belastet sind, fachgerecht zu entfernen und zu entsorgen sowie solche Bauten zu sanieren.
Strenge Richtlinien bei der Asbest- und Schadstoffsanierung
Bei der Asbest- und Schadstoffsanierung gibt es rechtliche umfassende Vorschriften im Umgang mit diesen Stoffen: Die entsprechenden Richtlinien sind in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) festgehalten. Sie dienen dem Schutz von Mensch und Umwelt. Das wichtigste Gesetz ist hierbei die „Gefahrstoffverordnung“. Die Heinz Eichleiter GmbH in Augsburg arbeitet bei der Asbest- und Schadstoffsanierung selbstverständlich jederzeit gemäß den einschlägigen TRGS, nach der Gefahrstoffverordnung, der TA-Luft und weiteren Richtlinien.
Welche Schadstoffe gibt es?
Schadstoffe, mit denen es die Profis der Heinz Eichleiter GmbH bei der Asbest- und Schadstoffsanierung zu tun bekommen, sind unter anderem Asbest, PCB (polychlorierte Biphenyle), das als Fugenmasse und in Farben und Lacken verwendet wurde, KMF in künstlichen Mineralfasern, PCP (Pentachlorphenol) als Desinfektionsmittel oder als Holzschutz- und Konservierungsmittel eingesetzt und PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe), die meistens in teerhaltigen Produkten vorkommen.
Sensibler Umgang nötig bei der Asbest- und Schadstoffentsorgung
Seit Anfang der 1990er Jahre ist die Herstellung und Verwendung von solchen Baustoffen verboten, da sie beim Menschen Krebs erzeugen kann. Die Heinz Eichleiter GmbH in Augsburg ist beim Abbruch, einer Sanierung oder einer Instandhaltung eines Gebäudes befugt, asbesthaltige Abfälle zu entsorgen: Bei der Asbest- und Schadstoffsanierung dürfen diese Stoffe nicht mehr öffentlich in Umlauf gebracht werden. Sie sind als gefährlicher Abfall deklariert und unterliegen strengen Transport- und Entsorgungsanforderungen.